Kosten

Angebote & Kontingente

Ich arbeite mit Kontingenten – das bedeutet, es werden eine bestimmte Anzahl an Stunden im Voraus gebucht. Durch diese klare Vereinbarung kann der Rahmen des Prozesses gemeinsam gestaltet werden.
Ob drei Sitzungen oder zehn zur Verfügung stehen, macht einen Unterschied: in der Tiefe, im Tempo, in der Ausrichtung. 

Je größer das Kontingent, desto günstiger wird die einzelne Sitzung. So kann individuell der passende Bedarf gewählt werden. 
 

Nicht genutzte Stunden aus einem gebuchten Kontingent verfallen nicht:
sie können auf später verschoben, auf andere übertragen oder auf Wunsch für Personen mit wenig Einkommen gespendet werden. So entsteht ein solidarischer Kreislauf, in dem Unterstützung weitergegeben werden kann. 

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen 

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich nicht im Kassensystem zugelassen. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen. 

 

Möglichkeit: Kostenerstattungsverfahren
 In besonderen Fällen kann eine GKV die Kosten dennoch übernehmen – z. B. wenn: 

  • kein Therapieplatz bei einer approbierten Therapeutin / einem Therapeuten innerhalb von 3 Monaten gefunden wird,
  • und ein begründeter Antrag bei der Krankenkasse gestellt wird (inkl. Ablehnungen, therapeutischer Notwendigkeit etc.).

Bitte beachten: Die Hürden für eine Bewilligung sind hoch, und nicht alle Kassen erkennen Heilpraktikerleistungen an. Ich begleite und unterstütze keine Antragsverfahren bei den Krankenkassen. Meine Zeit widme ich vollständig der inhaltlichen Arbeit mit meinen Klientinnen und Klienten. 
 

Private Krankenversicherungen & Zusatzversicherungen 

Private Krankenversicherungen sowie Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte übernehmen Heilpraktikerleistungen häufig ganz oder anteilig, abhängig vom jeweiligen Vertragsabschluss. 

Eine vorherige Rücksprache mit der eigenen Versicherung ist in jedem Fall empfehlenswert. 

Für die Buchung von Supervisionen wird ein individuelles Angebot erstellt, welches abhänging von der Anzahl der Teilnehmenden, den Intervallen und dem Auftrag ist. Bitte sprechen Sie mich für ein passgenaues Angebot an.

Das kann ich mir nicht leisten?
Die mentale Verfassung und die finanzielle Lage können in einem Zusammenhang stehen. Gerade wenn es jemanden nicht gut geht, ist es wichtig gut für sich zu sorgen. Daher soll wenig Geld kein Grund sein, einen Veränderungsprozess nicht zu beginnen.
Schüler und Schülerinnen, Studenten und Studentinnen sowohl andere Menschen mit geringem Einkommen dürfen mich gern ansprechen – wir finden eine Lösung. 

Umsatzsteuer 

Therapie & Hypnose

Psychotherapeutische Leistungen und therapeutische Hypnose fallen unter die sogenannte Heilbehandlung und sind gemäß § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Dies gilt z. B. bei der Behandlung von:

  • psychischen Beschwerden (z. B. Ängste, depressive Verstimmungen),
  • Stressfolgen oder psychosomatischen Symptomen,
  • belastenden Lebensereignissen mit Krankheitswert.


Beratung

Systemische Beratung kann ebenfalls umsatzsteuerfrei sein, wenn sie Teil einer heilkundlichen Behandlung ist.
Beratung ohne therapeutischen Hintergrund (z. B. im Bereich Persönlichkeitsentwicklung oder Coaching) ist hingegen umsatzsteuerpflichtig.

Supervision

Supervision ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (19 %), da sie nicht als Heilbehandlung gilt.
Dies betrifft sowohl Einzel- als auch Teamsupervision im beruflichen Kontext.
Ich rechne alle Leistungen gesetzeskonform und transparent ab. Bei Fragen zur Einstufung oder zum Ablauf stehe ich gern zur Verfügung.